Der Bundestag hat am 20.02.2013 das Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren mit den vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet. Das neue Gesetz erweitert den Anwendungsbereich videogestützter Prozesshandlungen auf zahlreiche Bereiche unterschiedlicher gerichtlicher, aber auch staatsanwaltschaftlicher Verfahren. Entsprechend den Änderungen des Rechtsausschusses können die Gerichte dabei den Einsatz von Videotechnik im zivil-, finanz-, verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen anordnen.

 

Weiterführende Links:

Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 17/12418)

Stellungnahme der BRAK zu Artikel 1 und 6 des Entwurfes eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren (BRAK-Stlln.-Nr. 30/2010, Oktober 2010)

Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/1224)