Am 13.12.2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23.11.2007 verabschiedet. Künftig werden Unterhaltsentscheidungen aus anderen Vertragsstaaten grundsätzlich anerkannt oder für vollstreckbar erklärt, wenn der Schuldner nicht dagegen vorgeht. Das Bundesamt für Justiz ist als zentrale Behörde bestimmt worden.

Eine weitere - kurzfristig hinzugekommene - Regelung betrifft den nachehelichen Unterhalt, mit der das Unterhaltsrecht entschärft werden soll. Künftig soll verhindert werden, dass Ehepartner nach langer Ehedauer durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts besonders hart getroffen werden. Es soll die Ehedauer als weiterer Billigkeitsmaßstab bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen neben dem Bestehen ehebedingter Nachteile in § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB aufgenommen werden. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum 01.03.2013 in Kraft treten.

Weiterführende Links: