Das Bundeskabinett hat am 4. Juli 2012 eine Reform des Sorgerechts für Kinder unverheirateter Eltern beschlossen. Durch die Neuregelung soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht für ihre Kinder vereinfacht werden. Wie bereits im Referentenentwurf vorgeschlagen, soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Lehnt die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ab, hat der Vater verschiedene Möglichkeiten: Er kann sich an das Jugendamt wenden, um doch noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn dies erfolglos bleibt oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Die BRAK bezeichnet den Entwurf in ihrer Stellungnahme als tragfähigen Kompromiss. Skeptisch äußert sie sich allerdings zu den in § 155a FamFG vorgesehenen verfahrensrechtlichen Regelungen. Dabei wird neben der kurzen Stellungnahmefrist für die Mutter (§ 155a Abs. 2 FamFG-E) auch der mögliche Verzicht auf die Anhörung der Eltern und die Mitwirkung des Jugendamtes in § 155a Abs. 3 FamFG-E kritisiert.
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