Im Fachanwaltsausschuss Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist für die restliche Amtszeit bis zum 30. Juni 2025 das Amt eines ordentlichen Mitglieds zu besetzen. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen und zur Mitarbeit im Ausschuss bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 20.11.2023 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail an