Wahl der Vertreter in der Satzungsversammlung 2023 im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm gem. §§ 191a ff. BRAO

Zum 8. Mal sind die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm aufgerufen, die auf die Rechtsanwaltskammer entfallenden Mitglieder der Satzungsversammlung gemäß § 191b BRAO für die Dauer von vier Jahren zu wählen. Nach Beschluss der Kammerversammlung vom 18. April 2018 wird die Wahl in elektronischer Form durchgeführt. Im Wahlbezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm sind 7 Mitglieder zu wählen.

Zur Weiterleitung an das elektronische Wahlportal und damit zur Stimmabgabe klicken Sie bitte hier.
Die Wahl erfolgt innerhalb der Wahlfrist von Mittwoch, 01.03.2023, 00:00 Uhr, bis Mittwoch, 12.04.2023, 24:00 Uhr. Solange ist der Link freigeschaltet.

In nur 5 Schritten geben Sie Ihre Stimme einfach und sicher online ab. Sie werden im Wahlportal durch die einzelnen Schritte der Wahl geführt.
Das Wahlschreiben zur elektronischen Wahl erhalten Sie ab dem 01.03.2023 über Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach. Sollte für Sie als Pflichtmitglied nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kein beA eingerichtet worden sein, erhalten Sie das Wahlschreiben postalisch.
Dort finden Sie Ihre Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort). Zunächst melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten zur Onlinewahl am vorstehenden Link an, dann treffen Sie Ihre Auswahl und schließlich geben Sie Ihre Stimme verbindlich ab.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst durch das Anklicken des Häkchens unterhalb des Passworts (Bestätigung, dass das Endgerät durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen gegen Angriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt ist) am Wahlsystem gem. § 13 Abs. 6 WO anmelden können.
Hinweise zu geeigneter kostenloser Software finden Sie unter folgendem Link: https://www.bsi.bund.de.

Bitte nehmen Sie an dieser bedeutsamen Wahl der Vertreter zur Satzungsversammlung teil!

Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der Einreichungsfrist über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Nachstehend stellen sich die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten bei Ihnen vor:




Dr. Lydia Bittner LL.M. oec.int, Essen

Zugelassen seit 2001. Mitglied der Satzungsversammlung seit 2015.
In der derzeitigen 7. Satzungsversammlung bin ich in den Ausschüssen 2 (Berufsrecht) und 7 (Legal Tech) tätig. In der Ausschussarbeit haben wir uns u.a. mit dem Einsatz von KI im Anwaltsberuf und der Abgrenzung zu anderen Dienstleistern beschäftigt. Im Berufsrechts-ausschuss haben wir in Bezug auf die Problematik der Anfang 2022 bankenseitig gekündigten Sammelanderkonten eine Anpassung des § 4 BORA beschlossen, um den Banken die Risikoeinstufung zu erleichtern und somit die Konten möglichst zu erhalten. Leitendes Motiv ist, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu sichern. Dafür möchte ich mich auch in der nächsten Satzungsversammlung einsetzen.






Dr. Georg Butterwegge, Dortmund

Ich bin seit dem Jahr 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und wurde 2013 zum Notar ernannt. In den Jahren 2016 und 2020 wurde ich in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm gewählt. Allen Kolleginnen und Kollegen, die mir damals Ihr Vertrauen ausgesprochen haben, danke ich hierfür. Im Rahmen meiner Tätigkeit im Kammervorstand bin ich Mitglied der Aufsichtsabteilung 1, zuständig für die Landgerichtsbezirke Münster, Paderborn und Siegen und in dieser Funktion dauernd mit dem anwaltlichen Berufsrecht befasst, weshalb mich die Vertretung in der Satzungsversammlung sehr interessiert. Zudem bin ich in der beruflichen Fortbildung von Anwaltskollegen tätig und halte in diesem Zusammenhang Fortbildungsveranstaltungen bei der Kammer ab. Ferner bin ich Mitglied des Fachausschusses Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer.






Sonja Dercar, Essen

Ich bin seit 2006 selbständige Rechtsanwältin in Essen, 46 Jahre alt und inzwischen sowohl Fachanwältin für Strafrecht als auch für Familienrecht und seit 2011 Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Hamm. Ich verfüge daher über langjährige Erfahrung im Bereich Berufsrecht. Mein Anliegen ist es, kleinen und mittelständischen Kanzleien weiterhin eine freie, unabhängige, aber moderne Arbeitsweise zu ermöglichen. Insbesondere sollten aus meiner Sicht das Monopol der Rechtsberatung durch die Anwaltschaft, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie die Privilegierungen der Anwaltschaft in den Bereichen Verschwiegenheit und Vertraulichkeit in Zukunft gestärkt werden. Hierfür möchte ich mich einsetzen.






Viola Hiesserich, Steinfurt

48 Jahre, verheiratet,
in Sozietät selbständig seit 2006,
Mitglied der Satzungsversammlung seit 2019,
Mitglied im Vorstand der RAK Hamm seit 2022.

Meine Anliegen:

  1. Wir alle sind mit einer immer dynamischeren Entwicklung der Rahmenbedingungen unserer Tätigkeit konfrontiert. Gerade für kleine und mittlere Kanzleien ist dies eine zunehmende Herausforderung. Daher ist es mir wichtig, aktiv an der Gestaltung von BORA und FAO in einer Weise mitzuwirken, die den Interessen der mittelständischen Anwaltschaft Rechnung trägt und ihre Unabhängigkeit stärkt.
  2. Weiterhin keine sanktionsverknüpfte allgemeine Fortbildungspflicht! Bestrebungen in dieser Richtung werde ich nach wie vor engagiert entgegentreten.

Über Ihre Unterstützung würde ich mich freuen!






Kristina Kemperdiek-Ksoll, Bochum

Ich bin derzeit 35 Jahre alt, seit 2015 Rechtsanwältin (und mittlerweile FAin FamR und FAin Miet- und WEG-Recht) sowie seit 2020 Notarin mit dem Amtssitz zu Bochum. Zudem bin ich verheiratet und habe drei Kinder.

Ich stelle mich zum ersten Mal zur Wahl für die Satzungsversammlung. Denn ich finde es wichtig, dass auch die Interessen der „jüngeren Generation Anwälte“ Einfluss auf für uns alle maßgebliche Themen wie das Berufsrecht, die Fachanwaltschaften aber auch die Aus- und Fortbildung und Honorargestaltung etc.  nehmen.

Ich freue mich, wenn Sie mich mit Ihrer Stimme unterstützen!






Marion Meichsner, Bochum

Vorstandsmitglied der RAK Hamm seit 2010, Vorsitzende der Abt. I.
Mitglied der Satzungsversammlung seit 1995, akt. Mitarbeit in den Ausschüssen 2, 5 & 8
- Berufs- und Grundpflichten; Aus- und Fortbildung; Modernisierung der BORA und FAO -
Stellv. Vors. der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes der RAe NRW.

Mein Engagement gilt der konstruktiven Mitarbeit bei der Bewältigung berufsrechtlicher Aufgaben.
Mir ist es wichtig, aktiv berufsrechtlich an einer die mittelständische Anwaltschaft sichernde Arbeit mitzuwirken und die Anwaltschaft als unabhängiges Organ der Rechtpflege zu stärken.
Meine bisherige Arbeit würde ich gerne fortführen.






Dr. Mirko Möller LL.M., Dortmund

Rechtsanwalt seit 20 Jahren, verheiratet, Vater von drei Kindern.

Unser Berufsstand hat das Privileg, sein Berufsrecht selbst ausgestalten zu dürfen. Das Ringen um die richtigen Regelungen in der Berufsordnung und Fachanwaltsordnung ist zuweilen mühsam, gleichwohl vermag dies wohl niemand besser zu leisten, als wir selbst. Nachdem ich seit vielen Jahren in einem Fachausschuss Berufsrecht anwende, möchte ich gerne auch weiterhin meine Erfahrungen in die Satzungsversammlung einbringen. Vom Praktiker für Praktiker. Ich bitte Sie daher herzlich um Ihre Stimme und verspreche Ihnen, mich weiterhin engagiert für unsere Belange einzusetzen. Herzliche kollegiale Grüße. Ihr Mirko Möller






Christoph Podszun M.A., Dortmund

Ich bin Rechtsanwalt, Mediator und Mediator in Strafsachen und seit 1998 Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm. Dort bin ich u.a. zuständig für die Seminare der Kammer, Fachanwaltschaften, das Zulassungswesen, die Juristenausbildung oder auch für IT-Themen der Anwaltschaft.

Legal Tech, Fachanwalt werden und bleiben, Wettbewerbsdruck und Nachwuchsfindung sind nur einige der Herausforderungen, mit denen die Anwaltschaft konfrontiert ist. Auf diese muss das anwaltliche Berufsrecht moderne Antworten und damit Regelungen finden, um auch die Zukunft meistern zu können. Ich möchte mit meiner Berufserfahrung, mit meiner Erfahrung aus der Beratung von Kolleginnen und Kollegen an dieser Gestaltung mitwirken. Ich freue mich über Ihre Stimme.






Annette Rüb, Münster

Zulassung 1994, seit 2001 FAin für Familienrecht, tätig in Einzelkanzlei.

Mitglied der Satzungsversammlung seit 2007.

Die nächste Satzungsversammlung wird u.a. wegen der Bearbeitung weiterer gewünschter Fachanwaltschaften und der wohl weiter verfolgten sanktionierten Fortbildungspflicht für alle Anwälte bedeutsam sein. Hier haben wir die Möglichkeit, aus der Praxis das Berufsrecht zu beeinflussen.

Diese möchte ich, sofern ich gewählt werde, gerne in unserem Interesse wahrnehmen.

Ich selbst bin gegen die „Atomisierung“ der bestehenden Fachanwaltschaften durch Auslösung von Teilgebieten, sehe aber das Bedürfnis von Spezialisierungen unterhalb der Schwelle der Fachanwaltschaft. Eine sanktionierte Fortbildungspflicht überzeugt mich nicht. 






Tobias Schuhmacher, Lage


Jg. 1972, verheiratet, in Patchwork seit 2012 in Lippe lebend mit insgesamt 5 Kindern (alles Jungs, zurzeit 18, 16, 12, 10 und 6 Jahre alt). Zur Anwaltschaft zugelassen seit 05/2000, bis 2012 in Mainz tätig, von Beginn an berufspolitisch interessiert, seinerzeit auch Mitglied der Satzungsversammlung und der Vertreterversammlung des regionalen Rechtsanwaltsversorgungswerks (Rechtsanwaltskammern Koblenz und Zweibrücken). Seit 11/2017 Vors. des Prüfungsausschusses Detmold für die ReNoFas der RAK Hamm. Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht (auf Arbeitgeberseite), privaten Baurecht und Verkehrsrecht. Die anwaltliche Selbstverwaltung ist aus meiner Sicht ein Geschenk für den Berufsstand und jede Stunde wert, die man sich dafür engagieren darf!