Anlässlich der für den heutigen 20.10.2021 angesetzten Befassung im Rechtsausschuss des Bundesrates hat die BRAK scharfe Kritik am Geldwäschepaket der Europäischen Kommission geübt.
Die BRAK betont, dass das Prinzip der Selbstverwaltung nicht durchbrochen werden dürfe, der Schutz des Berufsgeheimnisses müsse gewahrt werden. Das Ziel der Geldwäschebekämpfung unterstützt die BRAK uneingeschränkt. Allerdings hegt sie, wie erst kürzlich in einer Stellungnahme geäußert, tiefgreifende rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Geldwäschepakets auf die Selbstverwaltung. Vorgesehen ist die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor sowie nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltung eine Art Fachaufsicht über die Selbstverwaltung ausüben sollen. Dies stellt aus Sicht der BRAK eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung in Deutschland dar.
Die Geldwäscheaufsicht im Bereich der Anwaltschaft obliegt in Deutschland den Rechtsanwaltskammern. Diese unterliegen der Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Landesjustizministerien.
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