In einem aktuellen Merkblatt informiert die BRAK über Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud sowie über berufsrechtliche Implikationen der Nutzung dieses Produkts.
Die Bundesnotarkammer informiert uns, dass das temporär geschaltetete Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zum 17.09.2022 nicht mehr zur Verfügung stehen wird.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich weiterhin über das bekannte Kontaktformular mit ihren Anliegen an die Zertifizierungsstelle wenden und werden gebeten, ausschließlich dieses ab dem 17.09.2022 zu nutzen.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stellt gerade die beA-Karten auf eine neue Generation mit Fernsignatur um. Am 08.09.2022 haben die ersten beA-Karten ihre Gültigkeit zur Authentifizierung – also zur Anmeldung - am beA verloren. An alle Postfachinhaberinnen und Postfachinhaber, die davon betroffen sind, hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Austauschkarten übersandt. Vor dem Ablauf der „alten“ Karte muss die neue Karte im beA-System aktiviert – also im System „hinterlegt“ - werden.
Die BRAK hat in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 4/2022) einen Beitrag von Rechtsanwältin Julia von Seltmann zu dem Thema "Und noch einmal: Das beA für Berufsausübungsgesellschaften - Erstregistrierung, sicherer Übermittlungsweg, Bestellung von beA-Karten" veröffentlicht.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat am 30.08.2022 ein Informationsschreiben heraus gegeben. Darin stellt sie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren Zertifikat zur Anmeldung am beA am 8. September 2022 abläuft, wichtige Informationen bereit, damit diese schnellstmöglich ihre neuen Karten in Betrieb nehmen und damit auch nach dem 08.09.2022 auf ihr beA zugreifen können.
Eine selbstständige Rechtsanwältin, die befristet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität arbeitet, kann für diese Tätigkeit nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem jüngst veröffentlichten Urteil.
Eins der umstrittensten Themen in der Diskussion um die Digitalisierung von Zivilverfahren ist der strukturierte Parteivortrag. BRAK-Schatzmeister Michael Then erläutert im Interview, welche Probleme dieser Vorschlag aus anwaltlicher Sicht mit sich bringt.
Seit 1.8.2022 regelt die Brüssel IIb-Verordnung die internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in internationalen Familiensachen, insbesondere auch bei internationalen Kindesentführungen. Was die neuen Regelungen für die Praxis bringen, erklärt die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, im aktuellen Libra Rechtsbriefing.
Das strafrechtliche Sanktionensystem soll überarbeitet werden. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums beabsichtigt Änderungen unter anderem bei Ersatzfreiheitsstrafen, um die Resozialisierung zu stärken. Änderungen sind außerdem bei der Strafzumessung und bei Maßregeln geplant.
Die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister soll künftig zentral beim Bundesamt für Justiz liegen. Der jüngst vorgelegte Regierungsentwurf bringt Klarstellungen bei Bußgeldern und ergänzende Regelungen im anwaltlichen Berufsrecht.
Seit dem 1.8.2022 gelten eine Reihe neuer berufsrechtlicher Regelungen für Anwältinnen und Anwälte. Unter anderem wird die Berufsausübungsgesellschaft umfassend neu geregelt und berufsrechtliche Kenntnisse werden verpflichtend. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
BRAO § 59i I
Berufsausübungsgesellschaften als Gesellschafter einer Rechtsanwaltsgesellschaft
BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.08.2022 - 1 BvR 1072/17
Fundstelle: NJW 2022, S. 3146
Im Wortlaut des seit dem 01.08.2022 in Kraft befindlichen § 59i I 1 BRAO lassen sich keine Anhaltspunkte dafür finden, dass eine aus Rechtsanwälten bestehende Berufsausübungsgesellschaft nicht Alleingesellschafterin einer anderen Berufsausübungsgesellschaft sein kann.
Leitsatz der Redaktion