Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind ab dem 1.1.2023 nur noch digital möglich.

Aufgrund der Vielzahl der Hinweise, Nachfragen und Beschwerden, die die Rechtsanwaltskammern und auch die BRAK zum beA-Kartentausch erreicht haben, hat sich die BRAK in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und möchten Ihnen folgende Informationen weitergeben:

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet. Zur Durchführung der Evaluierungen werden Sie um Unterstützung gebeten.

RVG §§ 18 Abs. 1 Nr. 16, 25 Abs. 1 Nr. 4, 33 Abs. 1; ZPO §§ 802f, 802g
Gegenstandswert im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft
BGH, Beschluss vom 18.11.2022 - I ZB 9/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 35 ff.

  1. Im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird.

  2. Zu den Nebenforderungen zählen auch Zinsen und Kosten.

  3. Der Gegenstandswert beträgt jedoch höchstens 2.000,00 EUR.


Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Wer als Anwältin oder Anwalt ein Dokument aus dem eigenen beA einreicht, muss zur Formwahrung eine einfache elektronische Signatur anfügen, also den eigenen Namen unter den Schriftsatz setzen. Das BAG hat kürzlich entschieden, dass bei einem Einzelanwalt statt des Namens auch „Rechtsanwalt“ genügt.

Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr leicht verschlechtert. Das konstatiert der Ende Oktober veröffentlichte Rule of Law Index des World Justice Projects. Weltweit zählt Deutschland jedoch weiterhin zu den führenden Staaten.

Ein Mentoringprogramm will verhindern, dass künftige Fachkräfte ihre Berufsausbildung abbrechen. Ehrenamtliche aus freien Berufen, Industrie, Handel und Handwerk begleiten und unterstützen dabei Azubis.

Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder sind elektronische Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugänglich. Seit Ende Oktober können sich Anwältinnen und Anwälte mit ihrer beA-Karte am Akteneinsichtsportal anmelden.

Die Herausforderungen der Digitalisierung für Anwaltschaft und Justiz im Strafprozess und der Zugang zur Verteidigung sind Thema der diesjährigen Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“. Die Konferenz findet am 11.11.2022 in Hannover statt.

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe „ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte“ – Stand: Oktober 2022 – ergänzt. Neu eingefügt wurde unter dem Buchstaben H der Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer im Ausland“.

Die frühere Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Uta Fölster ist seit 15.10.2022 neue Schlichterin in der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Neuer stellvertretender Schlichter ist Martin Dreßler.

Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den inzwischen durch Russland annektierten Gebieten erließ die EU ein weiteres Sanktionspaket. Dieses beschränkt unter anderem Rechtsberatung von in Russland niedergelassenen Unternehmen und Organisationen. Aus Sicht der BRAK verstößt dies gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

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