Ein aktueller Gesetzentwurf will Videoverhandlungen im Zivilprozess ausweiten. Das Ziel ist gut, doch im Detail ist einiges zu kritisieren, findet der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, Hans Ulrich Otto in der gerade erschienenen „kurz & knackig“-Folge des Podcasts „(R)ECHT INTERESSANT!“.
Mit gefälschten Rechnungen, die vorgeblich vom Amtsgericht München stammen, werden derzeit Gebühren in Höhe von mehreren hundert Euro für eine Handelsregistereintragung gefordert.
Jedes Jahr zum Internationalen Tag des gefährdeten Rechtsanwalts, mobilisiert die OIAD die internationale Gemeinschaft zu den Schwierigkeiten und Bedrohungen, die die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs beeinträchtigen. Für das Jahr 2023 wurde die Situation der Anwälte in Afghanistan ausgewählt.
Der OIAD stellt hierzu eine Broschüre zur Verfügung.
Bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Antragsteller ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Die Freibeträge, die dabei vom Einkommen der Antragsteller abgezogen werden, wurden zum 1.1.2023 erhöht. Sie sind in der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023 festgelegt.
Das System Microsoft 365 wird auch in vielen Anwaltskanzleien genutzt. Microsoft hat Anfang Januar neue Datenschutzbedingungen für die Nutzung veröffentlicht. Die BRAK informiert über aktuelle Bedenken der Datenschutzbehörden gegen den Einsatz von Microsoft 365 Cloud.
In der Diskussion um eine mögliche Anhebung der Streitwerte, bis zu denen die Amtsgerichte zuständig sind, hat die BRAK sich erneut zu Wort gemeldet. In einem Schreiben an die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordert sie eine Absicherung durch konkrete statistische Daten.
Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Verkündungsorgan ist nun ausschließlich die elektronische Plattform recht.bund.de.
Die Bemühungen der BRAK um die dauerhafte Erhaltung von Sammelanderkonten zeigen einen ersten Erfolg. In einem Erlass hat das Bundesfinanzministerium zumindest vorübergehend die Nichtbeachtung bestimmter geldwäscherechtlicher Meldepflichten in Bezug auf Sammelanderkonten sanktionslos gestellt.
Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind seit dem 1.1.2023 nur noch digital möglich.
Die BRAK hat in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2022) zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann veröffentlicht.
Der elektronische Rechtsverkehr und der digitale Wandel in der Justiz schreiten weiter voran. Schriftsätze und Anlagen werden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei den verschiedensten Gerichten eingereicht.
Die Bundesnotarkammer hat die BRAK darüber informiert, dass bisher nur ca. 56 % der Inhaberinnen und Inhaber einer Signaturkarte einen Fernsignaturantrag gestellt haben. Damit ist festzustellen, dass die Anzahl der Fernsignaturanträge weit hinter der bisherigen Zahl der Signaturkarten zurückbleibt.