Im kommenden BRAK-Magazin (Heft 6/2021) werden zwei Beiträge von Rechtsanwältin Julia von Seltmann mit Blick auf den Beginn der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 1.1.2022 veröffentlicht:
Der erste Beitrag, „Verpflichtender elektronischer Rechtsverkehr ab 1.1.2022 – Fragen und Antworten zur Vorbereitung auf die aktive Nutzungspflicht“, greift eine ganze Reihe häufiger Fragen auf. Der zweite Beitrag, „Technische Probleme bei der Einreichung per beA – was ist zu tun? Die Ersatzeinreichung bei
vorübergehenden technischen Störungen“, stellt die Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO dar.