Art und Charakter des Verstoßes:
Verletzung der folgenden Pflichten:
- Risiken nicht ermittelt und nicht bewertet, § 5 Abs. 1 S. 1 GwG
- die Risikoanalyse nicht dokumentiert und regelmäßig überprüft und ggfs. aktualisiert, § 5 Abs. 2 GwG
- Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, § 52 Abs. 1 GwG
Verantwortlich für den Verstoß:
natürliche Person (§ 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, S. 2 GwG)