EU-Haftbefehlsgesetz Am 25.01.2006 wurde der Entwurf eines Europäischen Haftbefehlsgesetzes durch das Bundeskabinett verabschiedet (Gesetzentwurf der Bundesregierung eines EuHbG). Die BRAK hatte zuvor den (Stellungnahme Nr. 30/2005), dass dadurch die Vorgaben des BVerfG nur unzureichend umgesetzt wurden. Kritik erfuhr der Entwurf auch durch die Bayerische Justizministerin (Pressemitteilung 3/2006 v. 25.01.2006). Lesen Sie hierzu KammerInfo 2/2006, 22 und 15/2005 sowie die BMJ-Pressemitteilung v. 25.01.2006.