Auswertung der Fragebogenaktion zur anwaltlichen Fortbildung In der letzten Ausgabe des KammerReports haben wir eine Fragebogenaktion gestartet, um zu ermitteln, ob, in welchen Bereichen, auf welche Art und Weise und mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand anwaltliche Fortbildung betrieben wird. Zudem wollten wir wissen, ob das Angebot von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kammer befürwortet wird, sowie weiter, wie die Kollegenschaft zur Einführung einer sanktionierten oder zertifizierten Fortbildung steht. Dies alles vor dem Hintergrund, dass Fortbildung und Qualitätssicherung als Ausweis der besonderen anwaltlichen Kompetenz als Abgrenzungskriterium gegenüber Berufsfremden in einem sich öffnenden Rechtsberatungsmarkt heute notwendiger denn je ist. Sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer als auch der DAV arbeiten deshalb bereits an entsprechenden Fortbildungsmodellen.

Leider zeigte unsere Fragebogenaktion einmal mehr, wie schwer es ist, Kolleginnen und Kollegen angesichts der Belastungen des Berufsalltags zu motivieren, sich in eigenen Belangen zu engagieren, auch wenn nur einige Minuten zur Beantwortung unserer Fragen zu investieren waren. Obwohl wir in unserem E-Mail-Newsletter Nr. 18/2005 noch einmal auf die Aktion hingewiesen haben, haben wir bis zum Redaktionsschluss dieses KammerReports nur 410 Antworten erhalten. Dies ist angesichts von derzeit rund 12.400 Kammermitgliedern eine eher dürftige Resonanz, ermöglicht aber vielleicht doch eine erste repräsentative Einschätzung.

Ganz überwiegend, nämlich zu 72 %, erfolgte die Fortbildung im Bereich des materiellen Rechts, des Verfahrensrechts und des Prozessrechts. Themen des Berufrechts, der Berufsethik und Haftungsfragen nahmen weitere 22 % der anwaltlichen Fortbildung ein. Weitere 6 % der Fortbildung wurden für Betriebs-, Personal- und Verhandlungsführung investiert.

Angesichts von derzeit rund 3.011 Fachanwältinnen und Fachanwälten unter den Kammermitgliedern verwundert es nicht, dass ein beträchtlicher Anteil der Fortbildung als solche gem. § 15 FAO erfolgte. Dieser Anteil überwiegt jedoch nicht, sondern machten 44 % aus. 56 % der Fortbildung wurde als allgemeine Fortbildung absolviert.

Beträchtlich ist der Zeitaufwand, mit dem sich die Kolleginnen und Kollegen fortbilden. 42 % geben an, sich in den letzten drei Jahren über 50 Stunden fortgebildet zu haben, 37 % absolvierten 30 bis 50 Stunden, 21 % bis zu 30 Stunden in den letzten drei Jahren.

Entsprechend hoch ist der finanzielle Aufwand für die Fortbildung pro Jahr. 25 % geben an, mehr als 1.000,00 € / Jahr ausgegeben zu haben, 40 % nennen einen Kostenaufwand von 500,00 bis 1.000,00 € / Jahr,35 % investierten bis zu 500,00 € im Jahr.

Ganz überwiegend erfolgte die Fortbildung durch hörende Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ( 41 %). Einen weiteren großen Anteil, nämlich 30 %, nahm das Eigenstudium ein. 12 % entfielen auf Veröffentlichungen und 9 % auf Dozententätigkeit. Die Teilnahme an Gesprächskreisen beanspruchte weitere 7 %. Prüfertätigkeit spielt im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung kaum eine Rolle (1 %).

Nahezu einhellig, nämlich zu 99 %, sprechen sich die Antworten für das weitere Angebot von Fortbildungsveranstaltungen seitens der Rechtsanwaltskammer aus. Bestrebungen des DAV, Anwaltskammern auf ihre hoheitlichen Aufgaben beschränken zu wollen, wird damit eine klare Absage erteilt.

Ablehnend äußern sich die Antwortenden zur Einführung einer von der Rechtsanwaltskammer zu überprüfenden Pflichtfortbildung, bei deren völliger oder teilweiser Nichterfüllung Sanktionen ergriffen werden können. Nur 29 % sind für eine sanktionierte Pflichtfortbildung, 71 % sind dagegen.

Ganz anders ist der Meinungsstand zur Einführung eines Fortbildungszertifikats. 67 % befürworten die Vergabe eines werbewirksamen Fortbildungszertifikats durch die Rechtsanwaltskammer, wenn auf freiwilliger Basis ein bundeseinheitlich festgelegter Fortbildungsnachweis geführt wird. 33 % sind dagegen. Dies zeigt, dass die seitens der BRAK zur Entwicklung eines solchen Modells eingesetzte Arbeitsgruppe auf dem richtigen Weg ist (siehe hierzu auch den Bericht zur letzten BRAK-Hauptversammlung in diesem Heft).

Bei denjenigen, die sich die Zeit genommen haben, unseren Fragebogen zu beantworten, möchten wir uns auf diesem Wege herzlich bedanken. Über die weitere Entwicklung zur Einführung eines Fortbildungszertifikats werden wir natürlich umgehend berichten. Nutzen Sie zur zeitnahen Information hierzu auch unsere Veröffentlichungen im E-Mail-Newsletter und auf unserer Homepage.