Der Bundesrat hat am 21.09.2012 einstimmig beschlossen, das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz trage, so heißt es in der Begründung der Länderkammer, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.
Weiterführende Links:
- Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (BT-Drucks. 17/7746, BR-Drucks. 489/12)
- Beschluss des Bundesrates (BR-Drucks. 489/12 (B), September 2012)