Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2026 insgesamt 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 %). Er beruht im Wesentlichen auf Zuwächsen in der Syndikusanwaltschaft und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) nach § 60 II Nr. 3 BRAO.
Die Gesamtzahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist in allen Zulassungsarten bundesweit um 0,63 % gestiegen (1.1.2026: 167.547; Vorjahr: 166.504).
Allerdings setzt sich der Abwärtstrend bei den Einzelzulassungen fort, die den größten Teil der Kammermitglieder ausmachen. Zum Stichtag waren es 138.420 und damit 295 weniger als im Vorjahr (138.715; -0,21 %). Gestiegen ist dagegen der Anteil der Anwältinnen (um 0,69 % von 48.575 auf 48.910).
Auch der Aufwärtstrend bei den Syndikuszulassungen hält an. Ein Plus von 644 Mitgliedern (3,19 %) verzeichneten die doppelt Zugelassenen (20.848; Vorjahr: 20.204), davon 9.641 Frauen (Vorjahr: 9.356; +3,05 %). Am deutlichsten legten die Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte mit 9,15 % zu: 8.279 Syndizi waren zum 1.1.2026 zugelassen, 694 mehr als im Vorjahr (7.585). Auch die Beliebtheit bei Frauen hält an: Ihr Anteil lag bei 59,86 % (Vorjahr: 60,42 %). Bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 46,24 % (Vorjahr: 46,31 %), bei den einzeln Zugelassenen bei 35,33 % (Vorjahr: 35,02 %).
Damit stieg der Frauenanteil in der Anwaltschaft insgesamt um 1,59 % (Vorjahr: +1,66 %) auf 63.507 Rechtsanwältinnen (bei 167.547 insgesamt Zugelassenen), das entspricht einem Frauenanteil von 37,9 %.
Auch bei den Berufsausübungsgesellschaften setzt sich der Aufwärtstrend fort. Ihre Anzahl erhöhte sich zum Stichtag um 6,55 % von 5.126 im Vorjahr auf 5.462. Den größten Anteil daran haben die 3.544 PartGmbB (Vorjahr: 3.376), gefolgt von den 1.665 GmbHs (Vorjahr: 1.525). Weiterhin angestiegen ist die Zahl der zugelassenen GmbH & Co KG (80; Vorjahr: 61).
Ebenso ist die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte erneut leicht gestiegen, allerdings nahmen sowohl die Anzahl der insgesamt erworbenen Berechtigungen zum Führen eines Fachanwaltstitels als auch der Frauenanteil unter den Fachanwält:innen leicht ab.
Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.177 Titeln leicht abgenommen (Vorjahr: 58.655; -0,81 %), die Anzahl der weiblichen Titelträgerinnen stieg hingegen leicht an auf 18.754 (Vorjahr: 18.608; +0,78%).
Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.253; Vorjahr: 11.314), gefolgt von Familienrecht (8.314; Vorjahr: 8.528) und Steuerrecht (4.584; Vorjahr: 4.641). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+9,11 %), Migrationsrecht (+5,97 %) und Informationstechnologierecht (+4,68 %). Die Fachanwaltschaften für Urheber- und Medienrecht (-14,17 %), Transport- und Speditionsrecht (-5.36 %) und Sozialrecht (- 4,20 %) hatten die höchsten Rückgänge.
Weiterführende Links:
Mitgliederstatistik zum 1.1.2026
Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2026
Presseerklärung Nr. 7/2026 v. 15.4.2026
Weitere Statistiken der BRAK zur Anwaltschaft