Die Landesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2025 einen ergebnisoffenen Beteiligungs- und Beratungsprozess zu einer umfassenden Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Alle am Arbeitsgerichtsverfahren beteiligten Gruppen, etwa die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Anwalt- und insbesondere die Fachanwaltschaft, die Mitarbeitenden und Gremien sowie die Träger der Kommunalverwaltung sollen insoweit einbezogen werden. Das dazu formulierte Eckpunktepapier, welches wir Ihnen anliegend gerne zugänglich machen, ist am 30. Juni 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Arbeitsgerichtsbarkeit an die vor allem durch die Digitalisierung und demografische Faktoren veränderten Rahmenbedingungen anzupassen, sie in organisatorischer Hinsicht gleichermaßen zeitgemäß wie effizient aufzustellen und darüber langfristig zu sichern. Die anerkannt hohe Fachlichkeit und Schnelligkeit sollen dabei bewahrt und die Bürgernähe erhalten bleiben.

Es ist uns ein gemeinsames Anliegen, Sie über das von den Präsidenten der drei nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichte ausdrücklich mitgetragene Vorhaben umfassend zu unterrichten und frühzeitig in die Überlegungen einzubinden. Zu diesem Zwecke laden wir Sie herzlich zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung am

             Mittwoch, 30. Juli 2025, 15:00 – 17:00 Uhr
             in die Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Hamm,
             Ostenallee 18, 59063 Hamm (Seminarsäle)

ein. Sie werden dort Gelegenheit finden, Ihre Interessen, Überlegungen und Anregungen in den Prozess einzubringen, Fragen zu formulieren oder auch etwaige Bedenken zu artikulieren. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.