Gesetzentwurf zur Änderung des BDSG Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der ursprünglich als Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen und Hessen in den Bundesrat eingebracht wurde (BR-Drs. 599/05 v. 22.07.2005), in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 599/05 (Beschluss) v. 23.09.2005). Der Entwurf sieht u. a vor, dass sowohl für das Entstehen der Meldepflicht nach dem BDSG als auch für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Mindestzahl von bisher höchstens 4 auf nun höchstens 19 Arbeitnehmer erhöht wird. Brisant ist, dass in den ebenfalls geplanten Regelungen in § 4f BDSG zum sog. externen Datenschutzbeauftragten, diesem gegenüber die Berufung auf Berufsgeheimnispflichten nicht möglich sein soll.