Unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren ist das Kernziel des Mitte März von der Bundesregierung verabschiedeten Regierungsentwurfs für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz. Es soll zahlreiche Abläufe vereinfachen und damit unter anderem Unternehmen finanziell entlasten. Dazu setzt der Entwurf unter anderem auf den Abbau von Schriftformerfordernissen, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Belege, eine Abschaffung der Hotelmeldepflicht für im Inland reisende Deutsche und eine Änderung der Größenklassen für Unternehmen im Handelsbilanzrecht.

Die BRAK hat sich bereits zu dem Anfang des Jahres vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums umfassend geäußert und an einigen Stellen Bedenken geäußert und Änderungen angeregt. Jedoch fanden diese im Regierungsentwurf keine Berücksichtigung. Deshalb hat die BRAK ihre Stellungnahme aktualisiert und ergänzt.

Die geplante Herabsetzung von Formerfordernissen begrüßt die BRAK im Grundsatz. Sie weist jedoch darauf hin, dass bei Satzungsänderungen im Vereinsrecht die Schutzfunktion der Schriftform besonders wichtig sei, daher sollte die Schriftform hier beibehalten werden. Gleiches gilt aus ihrer Sicht für Kündigungen im Mietrecht, um Beweisprobleme zu vermeiden.

Kritik äußert die BRAK erneut an den geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die den Schuldnerschutz für Leistungsbezieher aufheben, anstatt zu einer Bürokratieentlastung zu führen. Aus rechtsstaatlichen Gründen lehnt sie die geplante Verkürzung von Äußerungsfristen für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung ab.

Die geplanten Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht befürwortet die BRAK. Sie bringen Formerleichterungen für Vereinbarungen mit Mandanten in Bezug auf Vergütung und Haftungsbegrenzung. Zusätzlich regt die BRAK an, die Textform für Einladungen zur Kammerversammlung vorzusehen, anstatt an der Schriftform festzuhalten. Sie schlägt außerdem die Einführung einer Meldepflicht für elektronische Postfächer nichtanwaltlicher Mitglieder vor, um die Kommunikation der Kammern mit diesen Mitgliedern zu erleichtern. Zudem weist sie auf einen derzeit ins Leere gehenden Querverweis in Bezug auf andere elektronische Postfächer hin.


Weiterführende Links
Stellungnahme Nr. 31/2024
Regierungsentwurf
Stellungnahme Nr. 8/2024 (zum Referentenentwurf)
Nachrichten aus Berlin 3/2024 v. 8.2.2024 (zum Referentenentwurf)