Die aktuelle Mitgliederstatistik der BRAK zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei den Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der 28 Rechtsanwaltskammern. Zum Stichtag 1.1.2024 hatten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies insgesamt einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %).

Den größten Anteil am Zuwachs haben die seit 1.8.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften (BAG) und vor allem deren nach § 60 II Nr. 3 BRAO ebenfalls in die Kammern aufzunehmende nichtanwaltliche Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsorganmitglieder.

Anwaltschaft
Aber auch mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten waren Mitglieder der Rechtsanwaltskammern. Ihr Anteil stieg um 0,36 % im Vergleich zum Vorjahr (165.186). Der leichte Rückgang der vorangehenden Jahre 2021 (165.680; -0,13 %), 2022 (165.587; -0,06 %) und 2023 (165.186; -0,24 %) setzte sich damit in der Gesamtschau nicht fort.

Um 0,8 % zurück ging jedoch die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Einzelzulassung (139.589; Vorjahr: 140.713; -1.124). Dafür stieg die Zahl der Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte um 14,64 % auf 6.608 (Vorjahr: 5.937; +869) an. Die Zahl der Doppelzulassungen stieg um 4,56 % auf 19.381 (Vorjahr: 18.536; +845).

Damit sind die Einzelzulassungen erneut rückläufig. Der Trend geht weiterhin zur Zulassungsart Syndikus, die insbesondere bei Frauen sehr beliebt ist: Ihr Anteil unter den reinen Syndici lag bei 59,39 %,  bei den doppelt Zugelassenen lag der weibliche Anteil bei 45,96 %, bei den nur zur Rechtsanwaltschaft Zugelassenen betrug der Frauenanteil 34,77 %.

Insgesamt lag der Frauenanteil unter den zum Stichtag bundesweit zur Rechtsanwaltschaft Zugelassenen (165.776) mit 61.491 Rechtsanwältinnen bei 37,09 %. Der weibliche Anteil ist damit insgesamt um 1,52 % gestiegen (Vorjahr: 36,67 %). Die seit Längerem zu verzeichnende Entwicklung zu einer weiblicheren Anwaltschaft hält damit an.

Berufsausübungsgesellschaften
Enorme Zuwächse gab es bei den zugelassen Berufsausübungsgesellschaften, und zwar um 47,63 % (01.01.2024: 4.727; Vorjahr: 3.202). Den größten Anteil daran haben die 3.177 PartGmbB, die gleichzeitig mit 72,38 % den höchsten Zuwachs verzeichneten (Vorjahr: 1.843). Ferner waren 1.404 GmbH (Vorjahr: 1.268), 33 AG (Vorjahr: 30), 25 UG (Vorjahr: 16), 22 GmbH & Co KG (Vorjahr: 4), 35 LL.P. (Vorjahr: 1) und zehn sonstige Gesellschaften (Vorjahr: 2) zugelassen. Außerdem waren 21 Personengesellschaften, die nach § 59f I 2, 3 BRAO freiwillig ihre Zulassung beantragen können (etwa GbR und PartG), zugelassen.

Die Anzahl der nichtanwaltlichen Mitglieder nach § 60 II Nr. 3 BRAO stieg ebenfalls stark an: Verzeichneten die Rechtsanwaltskammern im Vorjahr noch 866 Mitglieder, waren es zum 1.1.2024 insgesamt 1.889. Die Zahl der nichtanwaltlichen Mitglieder hat sich damit bundesweit mehr als verdoppelt (+118,13 %). Dies könnte sich in den kommenden Jahren ändern, da aktuell im Rahmen des Entwurfs für ein Gesetz zur Einführung virtueller und hybrider Kammerversammlungen auch eine Regelung eingeführt werden soll, die Doppelmitgliedschaften nichtanwaltlicher Mitglieder in einer Rechtsanwaltskammer und der Kammer ihres Ausgangsberufs vermeiden soll.

Fachanwaltstitel
Die Anzahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist weiter gestiegen. Zum Stichtag 1.1.2024 gab es 46.035 Fachanwälte (Vorjahr: 45.968), davon 15.201 Fachanwältinnen (Vorjahr: 15.026). Damit ist der Frauenanteil bei den Fachanwaltschaften erneut gestiegen und liegt bei 33,02 % (Vorjahr: 32,69 %). Gemessen an der Gesamtzahl der insgesamt zugelassenen Rechtsanwälte sind 27,77 % auch Fachanwälte; von den insgesamt zugelassenen Rechtsanwältinnen sind 24,72 % auch Fachanwältinnen.

Die Anzahl der erworbenen Fachanwaltstitel hat mit insgesamt 58.474 Titeln weiter zugenommen (Vorjahr: 58.339). 34.896 Rechtsanwälte (davon 12.292 weiblich) erwarben einen Fachanwaltstitel, 9.857 (davon 2.676 weiblich) zwei Fachanwaltstitel und 1.282 (davon 233 weiblich) die höchstmöglichen drei Fachanwaltstitel.

Beliebteste Fachanwaltschaft ist nach wie vor die für Arbeitsrecht (11.163), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.759), für Steuerrecht (4.695), für Verkehrsrecht (4.400) und Strafrecht (3.994). Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Fachanwaltschaften für Vergaberecht (+10,54 %), für Sportrecht (+20,00 %), für Informationstechnologierecht (+5,53 %) und für Migrationsrecht (+5,46 %). Die Fachanwaltschaften für Sozialrecht (-2,69 %), für Familienrecht (-2,02 %) und für Transport- und Speditionsrecht (-1,73 %) hatten die höchsten Rückgänge.

In den im Juni erscheinenden BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Einordnung von Witte zur Entwicklung der Mitgliederzahlen. Eine erste Analyse der Mitgliederstatistik findet sich in beck-aktuell.


Weiterführende Links
Mitgliederstatistik zum 1.1.2024
Fachanwaltsstatistik zum 1.1.2024
Presseerklärung v. 28.5.2024
Nachrichten aus Berlin 8/2024 v. 18.4.2024 (zur Doppelmitgliedschaft nichtanwaltlicher BAG-Geschäftsführungsmitglieder)
tellungnahme Nr. 24/2024 (zur Doppelmitgliedschaft nichtanwaltlicher BAG-Geschäftsführungsmitglieder)