Im Bundestag wurde am 14.04.2011 die erste Lesung des Regierungsentwurfes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung (BT-Drs. 17/5335) durchgeführt. Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem für die gerichtliche Mediation eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
In ihrer Rede vor dem Parlament betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass bei der Erarbeitung des Entwurfes insbesondere darauf hingewirkt worden sei, die unterschiedlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Hinsichtlich der Qualitätssicherung und der Transparenz verwies sie auf die Kraft der Selbstregulierung. Durch die Schaffung eines privaten Zertifizierungssystems sollen die Interessen des Verbrauchers ausreichend gewahrt werden.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes (Stlln. 27/2010) kritisiert die BRAK insbesondere die Festschreibung der gerichtlichen Mediation. Es ist zu befürchten, dass die Festschreibung gerade nicht dem Ziel des Gesetzes, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, dient und auch nicht zu einer weiteren Justizentlastung beiträgt. Außerdem wird kritisiert, dass durch den Entwurf keine Mediationskostenhilfe eingeführt wird. Mediation ist so nur für den nicht bedürftigen Rechtsuchenden eine Alternative zur Streitentscheidung durch ein Gericht. Anders als die Bundesjustizministerin hält die BRAK ein privates Zertifizierungssystem zur Qualitätssicherung für nicht ausreichend. Sie fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob grundlegende Standards der Aus- und Fortbildung gesetzlich geregelt werden können. Die Einzelheiten sollen dann im Rahmen einer Verordnung festgelegt werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates, der ebenfalls diese Forderung erhoben hatte, angekündigt, eine solche Prüfung durchzuführen. Außerdem will sie prüfen, ob in das Gerichtskostengesetz eine Gebührenregelung für die gerichtsinterne Mediation aufgenommen werden sollte.
Der Bundestag hat beschlossen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen. Hier soll am 25. Mai eine öffentliche Anhörung stattfinden.