Im Bundestag hat am 07.04.2011 die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 522 Zivilprozessordnung (BT-Drs. 17/5334) stattgefunden. Mit dem geplanten Gesetz, das von der Bundesregierung im Bundestag eingebracht wurde, soll für bisher nach § 522 Abs. 2 ZPO unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse eine Nichtzulassungsbeschwerde eingeführt werden. Damit würden Zurückweisungsbeschlüsse unter den gleichen Voraussetzungen wie heute schon Berufungsurteile anfechtbar, also ab einer Beschwer von 20.000 Euro.
In der Diskussion im Bundestag verwies der Staatssekretär bei der Bundesministerin für Justiz Dr. Max Stadler erneut auf die derzeitige unterschiedliche Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO durch die Gerichte hin. Während beim OLG Bremen in 5,2 % der Fälle die Zurückweisung durch Beschluss erfolge, betrage diese Zahl beim OLG Rostock 27 %.
Die Fraktionen zeigten sich in der Beratung einig, dass eine Neuregelung des § 522 erforderlich ist. Während jedoch die Regierungsfraktionen lediglich die Einführung eines Rechtsmittels gegen den Zurückweisungsbeschluss vorschlagen, setzen sich die SPD- und die Grünenfraktion in jeweils eigenen Gesetzentwürfen (BT-Drs. 17/4431, 17/5388) für eine komplette Abschaffung der in § 522 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ein.
Vgl. dazu Kammerinfo 7, 3, 2, und 1/2011 sowie 24 und 23/2010 sowie 5/2009.