BRAK-Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren
Der Strafrechtsausschuss der BRAK erarbeitete einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Urteilsabsprache im Strafverfahren (BRAK-Stellungnahme 25/2005), der nach der Aufforderung an den Gesetzgeber in der Entscheidung des Großen Senates des BGH v. 03.03.2005 (GSSt 1/04, vgl. auch BGH- Pressemeitteilung 58/2005 v. 18.04.05) zur Verständigung im Strafverfahren die Diskussion eröffnen und strukturieren will.