Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine aktualisierte Übersicht über die von den Rechtsanwaltskammern empfohlene Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReFa/ReNoFa) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Die Tabelle enthält Empfehlungen für das erste, zweite und dritte Ausbildungsjahr. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet im ersten Ausbildungsjahr 833,48 Euro,im zweiten Jahr 932,91 Euro und im dritten Jahr 1.031,04 Euro.
Die Empfehlungen sind weiterhin regional stark unterschiedlich. Im Vergleich zur letzten Auswertung im Jahr 2021 haben die Rechtsanwaltskammern ihre Vergütungsempfehlungen zum Teil sogar deutlich erhöht. Sie reagieren damit auf den sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangel.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm empfiehlt aktuell eine Ausbildungsvergütung
- im ersten Ausbildungsjahr i. H. v. 1.000,00 €
- im zweiten Ausbildungsjahr i. H. v. 1.050,00 €
- im dritten Ausbildungsjahr i. H. v. 1.100,00 €.
Die Rechtsanwaltskammern sind gem. § 71 IV Berufsbildungsgesetz (BBiG) für die berufliche Ausbildung der Fachangestellten zuständig. Ihre Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung haben insofern verbindlichen Charakter, als Ausbildende ihre Auszubildenden angemessen zu vergüten haben (§ 17 I BBiG). Wird die Vergütungsempfehlung der Kammer um mehr als 20 % unterschritten, gilt dies nach der Rechtsprechung als unangemessen. Ausbildungsverträge mit unangemessener Vergütung werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, die Auszubildenden können dann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Weiterführende Links: |
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BRAK-Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2023 |
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BRAK-Übersicht über die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern 2021 |
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