Die Bundesregierung will Infrastrukturprojekte wie den Ausbau von Fernstraßen und Eisenbahnen beschleunigen. Doch das geht auf Kosten von Beteiligungsrechten und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener, kritisiert die BRAK.
Mit einem im Mai vorgelegten Gesetzentwurf will die Bundesregierung bewirken, dass wichtige Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich schneller umgesetzt werden können. Dazu sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich unter anderem vor, dass besonders wichtige Vorhaben im Bereich von Fernstraßen und Eisenbahnen im überragenden öffentlichen Interesse liegen sollen. Zudem sollen Planfeststellungsverfahren digitalisiert, vereinfacht und dadurch beschleunigt, die vorzeitige Besitzeinweisung bei Bauprojekten für Wasser- und Fernstraßen sowie Eisenbahnen frühzeitiger ermöglicht und Erleichterungen für den Ersatzneubau von Brücken und für den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen entlang von Bundesfernstraßen geschaffen werden.
In ihrer Stellungnahme drückt die BRAK ihre Besorgnis aus, dass in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Gesetzesänderungen mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung im Ergebnis Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit bei Infrastrukturvorhaben sowie Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener beschnitten hätten. Den Regierungsentwurf sieht die BRAK deshalb kritisch, weil die darin vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen mit weitergehenden Einschränkungen von Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener einhergehen. Die BRAK appelliert an den Gesetzgeber, sich bewusst zu machen, dass Maßnahmen, die für Notsituationen in bestimmten Sektoren getroffen wurden (etwa der Covid-19-Pandemie), nicht zum Regelfall werden und damit ohne Not die rechtsstaatlichen Verfahrens- und Rechtsschutzgarantien erheblich einschränken dürfen.
Die einzelnen Regelungsvorschläge für Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss sowie die Auswirkungen auf Rechtsbehelfe analysiert und bewertet die BRAK sodann im Detail. Sie formuliert zudem Anmerkungen zu weiteren Vorschlägen wie der Freistellung von Zulassungsverfahren für Brückenbauwerke und zum Rechtsschutz bei vorläufigen Anordnungen.
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