Zur Unterstützung des juristischen Nachwuchses aus dem Nahen Osten unterhält die Deutsche Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) ein Förderprogramm. Dieses sieht u.a. die Hospitation in deutschen Anwaltskanzleien vor. 


Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkei eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. 

Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltskanzleien tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M.) abgeschlossen. Sie verfügen über Deutschkenntnise mindestens auf dem Nivau C1. 

Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten. Den Kanzleien entstehen somit keine zusätzlichen Kosten. 

Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und stet für Rückfragen mit Frau Dr. Frauke Bachler (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung