Anhörung zum Gesetzentwurf gegen überlange Verfahren

Der Bundestagsrechtsausschuss hat am 23.03.2011 eine Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (BT-Drs 17/3802) durchgeführt. Mit der Einführung eines Rechtsbehelfes soll eine Forderung des EGMR erfüllt werden – der Gerichtshof hatte Deutschland mehrfach wegen überlanger Verfahren verurteilt.

Die überwiegende Zahl der Sachverständigen sprach sich in der Anhörung für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Entschädigungslösung aus. Die BRAK, die an der Anhörung ebenfalls beteiligt war, sprach sich dagegen für einen „echten“ Rechtsbehelf in Form einer Untätigkeitsbeschwerde nebst einem ergänzenden Schadensersatzanspruch aus. Das Kompensationsmodell der Bundesregierung und die dabei vorgesehene Verzögerungsrüge wird nach Ansicht der BRAK nicht den gewünschten Präventiveffekt haben. Da das Gericht nicht zu einer förmlichen Bescheidung einer Verzögerungsrüge verpflichtet ist und für die Verfahrensbeteiligten keine Beschwerdemöglichkeiten bestehen, kann nach dem Regierungsentwurf kein Fortgang des Verfahrens erzwungen werden. Die von der BRAK anstelle der Verzögerungsrüge vorgeschlagene Untätigkeitsbeschwerde hat dagegen den Vorteil, dass die Beteiligten unmittelbar auf das Verfahren Einfluss nehmen können.

Vgl. dazu Kammerinfo 25, 21, 20, 17, 12/2010 und 20/2009.