Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit

BRAK und DAV haben gemeinsam eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (BT-Drucks. 17/3355) vorgelegt (BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2011). Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung der Vorschrift des § 353b StGB um einen neuen Absatz 3a vor, wonach Journalisten im Rahmen der Beihilfe nicht rechtswidrig handeln, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränken. Darüber hinaus soll der Schutz von Journalisten vor Beschlagnahmen dadurch verbessert werden, dass nicht bereits ein einfacher Tatverdacht ausreicht, sondern ein dringender Tatverdacht gegen den Journalisten erforderlich ist, um eine Beschlagnahme anzuordnen.

BRAK und DAV lehnen in ihrer Stellungnahme den Gesetzentwurf ab. Zur Begründung wird ausgeführt, dass für eine solche Gesetzesänderung die kriminalpolitische Notwendigkeit fehlt. Es gibt kaum Anwendungsfälle und die genannten Tathandlungen der „Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses“ seien bereits de lege lata straffrei.