Für geflüchete ukrainische Anwältinnen und Anwälte, die sich in Deutschland beruflich niederlassen wollen, steht ein Antragsformular in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Nach § 206 BRAO haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation die Möglichkeit, sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates niederzulassen. Dazu können sie auf Antrag in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden.

Als Erleichterung für Kolleginnen und Kollegen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich in Deutschland beruflich niederlassen wollen, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin das entsprechende Antragsformular in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsanwaltskammern bündeln darüber hinaus eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für ukrainische Menschen. Diese sind über die Websites der jeweiligen Kammern aufzufinden.

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