Rechtsdienstleistungsgesetz In der BRAK-Stellungnahme 16/2005 zum Referentenentwurf des BMJ eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) kritisiert die BRAK den Begriff der Rechtsdienstleistung als zu unpräzise und die erlaubten Nebenleistungen als zu weit gefasst. Die Erstreckung der Sozietätsfähigkeit auf nicht verkammerte Berufe ist für eine professionsübergreifende Zusammenarbeit nicht erforderlich und beeinträchtigt die Grundwerte der Anwaltschaft. Zu diesem Thema berichteten wir in KammerInfo 9, 8/2005.