Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat einen Referentenentwurf zur Änderung von Fortbildungsprüfungsordnungen vorgelegt. Betroffen ist auch die Verordnung über die Prüfung zum Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“. Geändert wird u.a. die Bildung der Gesamtnote.
Neben einer Neufassung der Reglungen zur Befreiung von Prüfungsbestandteilen und der Bewertung der Prüfungsleistung in §§ 5, 6 RechtsfachwPrV soll die Bildung der Gesamtnote zum Bestehen der Prüfung und die Zeugnisinhalte durch die Einfügung der neu gefassten §§ 7, 8 RechtsfachwPrV und der Anlage 2 geregelt werden. Die Bewertung soll nunmehr nach einem 100-Punkte-System erfolgen.
Der Ausschuss Berufsbildung der BRAK prüft den Referentenentwurf derzeit; die BRAK wird sich über den Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) dazu äußern.