Die BRAK hat ihre kleine Mitgliederstatistik zum 1.1.2018 vorgelegt.
Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,18 %. Die Tendenz, dass die Anwaltschaft insgesamt nur noch sehr moderat wächst, setzt sich damit fort.
Deutlich fällt hingegen die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten aus: 1.975 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr – in dem dieser Umstand erstmals erfasst wurde – waren es 957. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 12.079 (Vorjahr: 8.738).
Ein leichter Anstieg ist auch bei den zugelassenen Rechtsanwalts-GmbHs erkennbar: Zum Stichtag waren es 848 (Vorjahr: 825), die Zahl der Rechtsanwalts-AGs nahm hingegen leicht ab auf 23 (Vorjahr: 25).
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