Das Bundeskabinett hat Ende September die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) beschlossen. Mit ihr sollen ab 1.1.2018 u.a. bundeseinheitliche Vorgaben für die Formate von Dokumenten kommen, die im elektronischen Rechtsverkehr versandt werden. Das pdf-Format soll danach Standard für Schriftsätze und Anlagen werden.
Die Zustimmung des Bundesrats zu der Verordnung steht noch aus. Er wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 3.11.2017 damit befassen.
Über die Einzelheiten der neuen Verordnung wird die BRAK u.a. in ihrem Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach informieren.
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