Am 1.9.2017 tritt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) in Kraft. Mehr als fünf Jahre nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes wird damit die in § 6 Mediationsgesetz eingeräumte Verordnungsermächtigung ausgefüllt.
Die Verordnung hält die von einem Experten-Arbeitskreis im Auftrag des BMJV erarbeiteten Qualitätsanforderungen an zertifizierte Mediatoren fest. Neben einer Ausbildung über mindestens 120 Präsenzstunden muss ein eigener Praxisfall mit einem Supervisor reflektiert werden. Nach der Zertifizierung müssen innerhalb von zwei Jahren vier weitere Fälle mediiert und durch Supervision begleitet werden. Alle vier Jahre sind 40 Fortbildungsstunden zu absolvieren.
Zum Entwurf der ZMediatAusbV hatte die BRAK sich kritisch geäußert. Sie begrüßte zwar die festgelegten Ausbildungsinhalte. Bemängelt hatte die BRAK vor allem, dass praktische Erfahrungen nicht Voraussetzung für die Zertifizierung sind und dass die nachgelagerten Praxisanforderungen nicht überprüft und sanktioniert werden.
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