Die Satzungsversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 09.05.2016 unter anderem mit der Einführung einer allgemeinen Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte befasst und erste Strukturen und Eckpunkte kontrovers diskutiert. Während eine inhaltliche Konkretisierung der Fortbildungspflicht übereinstimmend nicht für notwendig erachtet wurde, wurde der zeitliche Umfang der Fortbildungspflicht sowie die Anrechnung der Fachanwaltsfortbildung ausführlich erörtert. Konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst.
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