Einschränkung von Zeugnisverweigerungsrechten Der Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weitere Privilegien von Verlobten im Strafrecht (BT-Drs. 15/5659 v. 09.06.05) zielt darauf ab, das Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte generell abzuschaffen. Der Bundesrat geht von einer zunehmend missbräuchlichen Inanspruchnahme dieses Zeugnisverweigerungsrechts aus, das unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG steht. Die Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für ernsthafte Verlöbnisse ist jedoch nicht erforderlich. Die Unterscheidung zwischen ernsthaften und missbräuchlichen Verlöbnissen lässt sich durch die Glaubhaftmachung nach § 56 StPO bis hin zur eidlichen Versicherung des Zeugen treffen, wodurch eine Meineidsstrafbarkeit begründet würde.