Die BRAK hat zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung(MietNovG) eine Stellungnahme erarbeitet. Mit dem geplanten Gesetz soll u.a. eine Mietpreisgrenze für nachfragedominierte Wohnungsmärkte eingeführt werden.
Die BRAK schlägt in ihrer Stellungnahme unter anderem vor, klarzustellen, dass ein gegen die Mietpreisgrenze verstoßender Mietvertrag lediglich in Ansehung der vereinbarten Miete unwirksam ist. Der zulässige Mietzins soll dann durch richterliche Entscheidung festgelegt werden.
Das ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot der Abwälzung der Maklerkosten auf den Mieter begrüßt die BRAK in ihrer Stellungnahme ausdrücklich. Zwar könnten Umgehungsmöglichkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dennoch sei eine positive Wirkung auf die derzeit gängige Praxis zu erwarten.
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