Die BRAK hat zu dem beim BVerfG anhängigen Verfahren zu § 59a BRAO (Berufliche Zusammenarbeit) eine Stellungnahme erarbeitet. Das Verfahren betrifft eine Vorlage des BGH, in der es um die berufliche Zusammenarbeit eines Rechtsanwaltes und einer Ärztin in einer Partnerschaftsgesellschaft geht.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ist in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass § 59a Abs. 1 BRAO mit dem darin enthaltenen numerus clausus der sozietätsfähigen Berufe mit den Grundrechten der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und dem Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Die Vorlage des BGH ist unbegründet.
Weiterführende Links:
Vorlagebeschluss des BGH v. 16.5.2013 – II ZB 7/11
Stellungnahme der BRAK (Stlln.-Nr. 16/2014, April 2014)