Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass es gegen die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom Dezember 2014 keine Bedenken erhebt.
Die Beschlüsse werden in den im Juni erscheinenden Heft der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht. Die Regelungen zum neu eingeführten Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht treten damit zum 01.09.2014 in Kraft genauso wie die Neuregelung des § 23 BORA, nach der der Rechtsanwalt spätestens mit Beendigung des Mandats gegenüber dem Mandanten und/oder Gebührenschuldner über Honorarvorschüsse unverzüglich abzurechnen und ein von ihm errechnetes Guthaben auszuzahlen hat, sowie die Änderungen des § 15 Abs. 1 und 2 FAO.
Die Beschlüsse hinsichtlich der Änderung der Pflichtfortbildung für Fachanwälte in § 15 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 FAO werden gem. der Neufassung des § 16 Abs. 3 FAO erst am 01.01.2015 wirksam.
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