Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 08.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelung sieht unter anderem Änderungen im Gebührenrecht bei wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Abmahnungen vor. Außerdem gelten künftig bei Inkassodienstleistungen bestimmte Darlegungs- und Informationspflichten zu Gunsten des Schuldners, die auch Rechtsanwälte, die Inkassodienstleistungen erbringen, betreffen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme nachdrücklich gegen eine solche Änderung ausgesprochen.
Das Gesetz ist überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, die Änderungen hinsichtlich der Darlegungs- und Informationspflichten gelten allerdings erst ab 01.11.2014.
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