Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurde am 31.08.2013 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt vom 06.09.2013 verkündet. Es kann damit wie geplant am 01.01.2014 in Kraft treten. Das neue Gesetz soll die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe effizienter gestalten und die missbräuchliche Inanspruchnahme verhindern. Die Regelungen zur Beratungshilfe setzen darüber hinaus eine Entscheidung des BVerfG zur Einbeziehung steuerrechtlicher Angelegenheiten in die Beratungshilfe um. Außerdem wird der Kreis der die Beratungshilfe erteilenden Personen über die Rechtsanwälte hinaus auf die Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie auf die Rentenberater erweitert.
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