Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung bestimmter Verbotstatbestände, die Verringerung finanzieller Anreize, mehr Transparenz sowie neue oder schärfere Sanktionen vor. Bereits im vergangenen Jahr kursierte ein Vorentwurf, zu dem die BRAK auch eine Stellungnahme abgegeben hatte.
Sowohl der frühere als auch der jetzige Entwurf sehen bei Inkassodienstleistungen umfangreiche Darlegungs- und Informationspflichten, die auch für Rechtsanwälte gelten sollen, vor (§ 11a RDG und § 43d BRAO). Die BRAK hatte sich seinerzeit entschieden gegen den Vorschlag zur Einführung eines neuen § 43d in die Bundesrechtsanwaltsordnung ausgesprochen und wird diese Kritik auch aufrechterhalten.
Weiterführende Links:
Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken