Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten beschlossen.
Unter anderem ist in Art. 7 des geplanten Gesetzes eine Ergänzung der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgesehen, mit der das so genannte besondere elektronische Anwaltspostfach auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt wird (§ 31a BRAO-E). Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dabei sicherzustellen, dass der Zugang zu dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist.
Weiterführende Links: