Die Vorschriften der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind mittlerweile ausgelaufen.
Für die Teilnahme an den Präsenzseminaren bei der Rechtsanwaltskammer Hamm gilt aber weiterhin folgendes:
- Coronapositive Personen
Im Rahmen des Hausrechts hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm angeordnet, dass coronapositive Personen die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer nicht betreten dürfen. - Masken
Beim Zugang zur Rechtsanwaltskammer Hamm werden weiterhin Masken ausgelegt. Das Tragen der Masken ist freiwillig. - Belüftung
Die Räume werden fremdbelüftet (Belüftungsanlage, etc.), so dass ein ausreichender Luftwechsel vorgesehen ist. Die Belüftungsanlage ist den neuesten technischen Anforderungen angepasst und verfügt über UVC Entkeimungsmodule zur Luftentkeimung sowie über einen Filter der Filterklasse F9. - Unterhaltsreinigung und desinfizierende Reinigung von Oberflächen
Eine regelmäßige Reinigung von Räumen und Flächen, mit denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich in Kontakt kommen können, erfolgt nach dem jeweiligen Reinigungsplan der Rechtsanwaltskammer.
Stand: 15.02.2023