Die Vorschriften der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind mittlerweile ausgelaufen.

Für die Teilnahme an den Präsenzseminaren bei der Rechtsanwaltskammer Hamm gilt aber weiterhin folgendes:

  1. Coronapositive Personen
    Im Rahmen des Hausrechts hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm angeordnet, dass coronapositive Personen die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer nicht betreten dürfen.
  2. Masken
    Beim Zugang zur Rechtsanwaltskammer Hamm werden weiterhin Masken ausgelegt. Das Tragen der Masken ist freiwillig.
  3. Belüftung
    Die Räume werden fremd­belüftet (Belüftungsanlage, etc.), so dass ein ausreichender Luftwechsel vorgesehen ist. Die Belüftungsanlage ist den neuesten technischen Anforderungen angepasst und verfügt über UVC Entkeimungsmodule zur Luftentkeimung sowie über einen Filter der Filterklasse F9.
  4. Unterhaltsreinigung und desinfizierende Reinigung von Oberflächen
    Eine regelmäßige Reinigung von Räumen und Flächen, mit denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich in Kontakt kommen können, erfolgt nach dem jeweiligen Reinigungsplan der Rechtsanwaltskammer.

 

Stand: 15.02.2023

 

 

 

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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