Der Amicus Curiae-Wettbewerb wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) veranstaltet. Er richtet sich an Jurastudierende aus den 46 Mitgliedstaaten des CCBE in den letzten Jahren ihres Studiums sowie an in Ausbildung befindliche Anwältinnen und Anwälte, in Deutschland also Rechtsreferendarinnen und -referendare. Ziel des Wettbewerbs ist unter anderem, künftige Juristinnen und Juristen auf die besondere Bedeutung der Anwaltschaft für die Sicherung des Rechtsstaats aufmerksam zu machen.

Im Wettbewerb ist zu einem fiktiven Verfahren ein Amicus Curiae-Schriftsatz zu erstellen, mit dem eine bedrohte Anwältin oder ein bedrohter Anwalt unterstützt wird. Im Rahmen des Wettbewerbs wird der beste Schriftsatz ausgewählt. Zum Preis zählt neben einer feierlichen Verleihung im Rahmen der CCBE-Plenarsitzung im Mai 2025 in Bordeaux (Frankreich) auch die Publikation des Schriftsatzes auf der Website und in den sozialen Medien des CCBE. Der Wettbewerb findet in englischer und französischer Sprache statt.

Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist noch bis zum 30.11.2024 möglich.

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Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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