Angesichts der COVID-19-Pandemie gewinnt die Möglichkeit der Durchführung gerichtlicher Verhandlungen per Videosystem zunehmend an Bedeutung. Der Justizminister des Landes NRW, Herr Peter Biesenbach, teilt hierzu mit, dass es durch Bündelung aller Kräfte gelungen sei, die Ausstattung der Gerichte des Landes mit Videoequipment deutlich zu verbessern.

So stehe inzwischen jedem Gericht Software für virtuelle Verhandlungsräume zur Verfügung, und landesweit seien rund 250 Videoanlagen, mit denen es möglich sei, gerichtliche Termine durchzuführen, beschafft worden. Damit verfüge nunmehr fast jedes Gericht des Landes zumindest über ein solches System, zum Teil auch über mehrere.

Um die vorhandenen Kapazitäten intensiv zu nutzen, sollte nun auch von Videoverhandlungen stärker Gebrauch gemacht werden. Sofern sich ein bestimmtes Verfahren für die neue Technik sich besonders anbietet, sollte die Durchführung einer solchen Verhandlung beantragt werden. Der Justizminister teilt hierzu mit, die Systeme seien einfach zu bedienen und erfordern neben Standardhardware lediglich ein aktuelles Betriebssystem und einen aktuellen Chromium-Browser, z.B. Google Chrome.

Handouts, die die Nutzung der Systeme erläutern und unterstützen, finden Sie hier.


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