RVG VV Nr. 4141; StPO §§ 170 Abs. 2, 210 Abs.2

Mehrfacher Anfall der Zusätzlichen Gebühr

OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2017 – III-2 Ws 673/17

Fundstelle: AGS 2018, S. 12 ff.
 

1.   Die Zusätzliche Gebühr kann in jedem Verfahrensstadium erneut entstehen.

 

2.   Wird das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt und auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters wieder aufgenommen, bleibt die Zusätzliche Gebühr bestehen.

 

3.  Wird die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, so bleibt auch hier die Zusätzliche Gebühr bestehen, wenn auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin das Hauptverfahren doch eröffnet wird.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS


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