Auf einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 27.06.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern mehrheitlich beschlossen, das beA in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb zu nehmen. Sie schlossen sich damit einer Empfehlung des BRAK-Präsidiums an.

Ab dem 04.07.2018 soll die Client Security zum Download und zur Installation bereitgestellt und die Erstregistrierung am beA ermöglicht werden.

Zum 03.09.2018 soll das beA-System freigeschaltet werden.

Die Konferenz kam weiterhin überein, dass sich die BRAK gegenüber dem BMJV und den Justizministerien der Länder für die Einführung einer mindestens 4-wöchigen Testphase nach Wiederinbetriebnahme des beA-Systems einsetzen wird.

Die ausführliche Presserklärung der BRAK zur Wiederinbetriebnahme des beA finden Sie hier:


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Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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