Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm sind aufgerufen, Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer gemäß §§ 64 ff. BRAO zu wählen. Die Wahl erfolgt innerhalb der Wahlfrist von Donnerstag, 16.04.2026, 0:00 Uhr, bis Donnerstag, 28.05.2026, 24:00 Uhr.

Das Wahlschreiben zur elektronischen Wahl erhalten Sie ab dem 16.04.2026 über Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach. Sollte für Sie als Pflichtmitglied gem. § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kein beA eingerichtet worden sein, erhalten Sie das Wahlschreiben postalisch.

Auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Hamm erhalten Sie weitere Informationen zur Wahl und gelangen über den zeitnah veröffentlichen Link zum Wahlportal der Firma POLYAS. Am Wahlportal erfolgt die Stimmabgabe mit der im Wahlschreiben mitgeteilten Wähler-ID und dem Passwort. Sie werden im Wahlportal durch die einzelnen Schritte der Wahl navigiert.

Nach § 13 Abs. 6 der Wahlordnung hat der Wähler den für die Wahlhandlung genutzten Computer nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik gegen Angriffe Dritter von außen zu schützen. Sie müssen dies vor der Stimmabgabe verbindlich in elektronischer Form bestätigen. Hinweise zu geeigneter kostenloser Software finden Sie hier.

Der Wahlausschuss hat nach Ablauf der Einreichungsfrist über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten werden Ihnen mit der 2. Wahlbekanntmachung, welche am 09.04.2026 versandt wird, benannt. Diese werden sich dann auf dieser Homepage auch bei Ihnen vorstellen.