Merkblätter zu den Datenschutz-Informationspflichten
Merkblatt zu den Informationspflichten gem. Art. 13 ff DS-GVO (94 KB)
Das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Kammervorstand. Er wird von der Kammerversammlung für vier Jahre gewählt. Der Vorstand besteht grundsätzlich aus 30 Mitgliedern die diese Funktion ehrenamtlich ausüben.
Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer gehören an:
Protokolle der Vorstandssitzungen der Rechtsanwaltskammer Hamm finden Sie hier.
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Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Hamm besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, der Schriftführerin und dem Schatzmeister. Es wird alle zwei Jahre aus der Mitte des Vorstands gewählt.
Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstands, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung oder durch Beschluss des Vorstands übertragen werden.
Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich und vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. Er ist der Repräsentant der Kammer.
Dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer gehören an:
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Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften. Mit über 13.750 Mitgliedern gehört sie neben den Kammern in den Bezirken München, Frankfurt/Main und Berlin zu den vier größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Sie wird gerichtlich und außergerichtlich von ihrem Präsidenten vertreten. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm umfasst 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Der Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm besteht aus den 10 Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie dem Oberlandesgericht Hamm.
Die Rechtsanwaltskammer führt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Die Aufgaben des Vorstandes ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 73 Abs. 2 BRAO). Dem Kammervorstand obliegt insbesondere